Logo auch reprofähig als eps-Datei zum Download.
Logo auch reprofähig als eps-Datei zum Download.

Quelle:

BEA vom 24.10.11


Kontakte:
Carsten Zimmermann
Bergische Entwicklungsagentur GmbH
Tel.: (0212) 88 16 06 - 68
zimmermann[@]bergische-agentur.de
mehr...



24-10-11
Bewerbung der Müngstener Brücke zum Weltkulturerbe
Die Müngstener Brücke soll in die Weltkulturerbeliste der UNESCO aufgenommen werden. Die BEA ist beauftragt, das dazu erforderliche Antragsverfahren auf Landesebene zu leiten.

Die Müngstener Brücke ist nicht nur eines der wichtigsten touristischen Ziele des Bergischen Städtedreiecks. Im Jahr 1897 in Betrieb genommen ist die höchste Eisenbahnbrücke Deutschlands (107 Meter) nach wie vor eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen den Städten Remscheid und Solingen. Sie überspannt mit ihrer eindrucksvollen Stahlgitterkonstruktion das Tal der Wupper und ist ein lebendiges Zeugnis der Industriekultur.
Dass sie erhaltens- und schützenswert ist, finden nicht nur die Bergischen. Auch die Deutsche Bahn unterstützt den Antrag zum Weltkulturerbe. Die zukünftigen Maßnahmen zur Sanierung erfolgen in enger Abstimmung mit den Unteren Denkmalbehörden der Städte Solingen und Remscheid.

 

Ein langer Weg 

Den ersten Schritt für das Projekt „Weltkulturerbe Müngstener Brücke“ ist man gegangen. Der offizielle Aufruf zur Interessenbekundung des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr erreichte die Bergische Entwicklungsagentur (BEA) im August. Bis zum 1. November 2011 musste das Antragsformular vorgelegt werden.

Ein Expertengremium des Landes wird nun bis Herbst 2012 entscheiden, welche beiden Projekte Nordrhein-Westfalen beim Bund einreichen wird. Sollte es an dieser Stelle einen positiven Bescheid für die Müngstener Brücke geben, werden vermutlich für die Einreichung an den Bund weitere Anträge, aber auch Gutachten und Expertenrunden notwendig sein.

2013 werden die Länderprojekte auf Bundesebene durch eine noch zu bestimmende Expertenrunde auf ihre Erfolgschancen geprüft und in demselben Jahr wird dann die Kultusministerkonferenz der Länder die Fortführung der Vorschlagsliste (sog. Tentativliste) der Bundesrepublik Deutschland für die nächsten 10-15 Jahre beschließen. Von dieser Vorschlagsliste darf die Bundesrepublik pro Jahr zwei Projekte zur Prüfung bei der UNESCO anmelden.  

Von sechs Kriterien muss nur eins zutreffen

Die UNESCO-Kriterien für Kulturerbe (Originaltext UNESCO):

  • Die Güter stellen ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft dar.
  • Die Güter zeigen für einen Zeitraum oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Schnittpunkt menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung von Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung auf.
  • Die Güter stellen ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur dar.
  • Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften dar, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Geschichte der Menschheit versinnbildlichen.
  • Die Güter stellen ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung dar, die für eine oder mehrere bestimmte Kulturen typisch ist, oder der Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt, insbesondere, wenn diese unter dem Druck unaufhaltsamen Wandels vom Untergang bedroht wird.
  • Die Güter sind in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft.

 

Die Bewerbung und das reprofähige Logo finden Sie zum Download.